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   BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B   

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https://dejure.org/2017,13721
BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B (https://dejure.org/2017,13721)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B (https://dejure.org/2017,13721)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2017 - B 8 SO 62/16 B (https://dejure.org/2017,13721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, § 73 Abs 2 SGG, § 202 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren - Terminsaufhebungsantrag - erheblicher Grund - kurzfristige Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    SGB-XII-Leistungen; Beschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör; Substanziiert geltend gemachter Terminsverlegungsgrund; Anspruch auf Terminsverlegung; Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren - Terminsaufhebungsantrag - erheblicher Grund - kurzfristige Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit eines Terminsaufhebungsantrages nach zu kurzfristiger Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren - Terminsaufhebungsantrag - erheblicher Grund - kurzfristige Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 mwN; SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R) erübrigen sich bei diesem Verfahrensmangel regelmäßig Ausführungen dazu, welches inhaltliche Vorbringen im Einzelnen infolge der Ablehnung des Vertagungsantrags durch das LSG verhindert worden ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter gehindert war, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

    Das LSG war daher zur Terminsaufhebung verpflichtet (BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1) .

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B
    Gründe, die ausnahmsweise die Ursächlichkeit des gerügten Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs für das angefochtene Urteil ausschließen könnten (dazu: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 56; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 16d mwN) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 mwN; SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R) erübrigen sich bei diesem Verfahrensmangel regelmäßig Ausführungen dazu, welches inhaltliche Vorbringen im Einzelnen infolge der Ablehnung des Vertagungsantrags durch das LSG verhindert worden ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter gehindert war, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
  • BSG, 04.11.2014 - B 2 U 144/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B
    Zwar ist unter Umständen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dann nicht anzunehmen, wenn dem Beteiligten die rechtzeitige Bestellung eines Bevollmächtigten zugemutet werden konnte (BSG, Beschluss vom 4.11.2014 - B 2 U 144/14 B - RdNr 11 mwN) oder die späte Bestellung verschuldet ist (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 110 RdNr 5a) .
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Terminsverlegung - faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 mwN; SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R) erübrigen sich bei diesem Verfahrensmangel regelmäßig Ausführungen dazu, welches inhaltliche Vorbringen im Einzelnen infolge der Ablehnung des Vertagungsantrags durch das LSG verhindert worden ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter gehindert war, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Gemäß § 62 SGG muss das Gericht im Fall einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung den Beteiligten unabhängig davon, ob diese die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit geben, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6) .

    Für den Fall der Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten erst kurz vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung bedeutet dies, dass ein vom Prozessbevollmächtigten im Einzelnen dargelegter Zeitbedarf, sich hinreichend mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, grundsätzlich einen erheblichen Grund iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt, der eine Aufhebung des Termins gebietet (vgl BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6; zum Anwaltswechsel kurz vor einem Termin vgl BSG Beschluss vom 2.9.2004 - B 7 AL 54/04 B - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R - juris RdNr 24) .

    Das ist nur ausnahmsweise dann nicht der Fall, wenn dem Beteiligten eine rechtzeitige Bestellung des Prozessbevollmächtigten zugemutet werden konnte, sich die späte Bestellung mithin als verschuldet erweist (vgl BSG Beschluss vom 4.11.2014 - B 2 U 144/14 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 7).

  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Gemäß § 62 SGG muss das Gericht im Fall einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung den Beteiligten unabhängig davon, ob diese die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit geben, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6) .

    Für den Fall der Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten erst kurz vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung bedeutet dies, dass ein vom Prozessbevollmächtigten im Einzelnen dargelegter Zeitbedarf, sich hinreichend mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, grundsätzlich einen erheblichen Grund iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt, der eine Aufhebung des Termins gebietet (vgl BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6; zum Anwaltswechsel kurz vor einem Termin vgl BSG Beschluss vom 2.9.2004 - B 7 AL 54/04 B - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R - juris RdNr 24) .

    Das ist nur ausnahmsweise dann nicht der Fall, wenn dem Beteiligten eine rechtzeitige Bestellung des Prozessbevollmächtigten zugemutet werden konnte, sich die späte Bestellung mithin als verschuldet erweist (vgl BSG Beschluss vom 4.11.2014 - B 2 U 144/14 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Konnte dem Beteiligten jedoch eine rechtzeitige Bestellung des Prozessbevollmächtigten zugemutet werden, und erweist sich mithin eine erst späte Bestellung als verschuldet, muss ein anberaumter Termin nicht vertagt werden (vgl. BSG vom 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B Rn. 25; BSG vom 04.11.2014 - B 2 U 144/14 B Rn. 11; BSG vom 08.03.2017 - B 8 SO 62/16 B Rn. 7).
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